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BFH Urteil v. - V R 38/86

Der mittlerweile in Konkurs gefallene und verstorbene V (im folgenden Gemeinschuldner) war Eigentümer von Grundstücken in H. Dort begann er im Jahre 1970 mit der Errichtung eines Hotels sowie eines Garagengebäudes. Durch "Grundstücksschenkungsvertrag" vom 31. Dezember 1971 übertrug er die Grundstücke auf seine Kinder, die die darauf lastenden Grundpfandrechte übernahmen. Gleichzeitig räumten die Kinder dem Gemeinschuldner und seiner Ehefrau ein lebenslängliches Nießbrauchsrecht an den Grundstücken ein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 61
BFH/NV 1992 S. 61 Nr. 1
VAAAB-32647

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