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BFH Urteil v. - VI R 107/88

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist ausgebildete Lehrerin für alle Fächer der Grund- und Hauptschule. Sie hat außerdem an der Fachakademie für Musik die staatliche Musikreifeprüfung als Pianistin bestanden und ist infolgedessen berechtigt, die Berufsbezeichnung mit dem Zusatz "staatlich geprüft" zu führen. Hauptberuflich war sie im Streitjahr 1985 an einer Musikschule beschäftigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 674
BFH/NV 1991 S. 675 Nr. 10
BAAAB-32606

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