Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist an einer Hauptschule Klassenlehrerin und Fachlehrerin für Sport. Sie hat an mehreren Ski-Landschulaufenthalten teilgenommen. In der Zeit vom 27. Dezember (Anm.: Streitjahr) bis 7. Januar (Anm.: Folgejahr) absolvierte sie einen Skilehrgang, der vom Deutschen Sportlehrerverband in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Institut für Lehrerfortbildung und Weiterbildung (SIL) durchgeführt wurde. Das Veranstaltungsprogramm sah vormittags und nachmittags praktische Unterweisungen, am späten Nachmittag und abends Theorie und Filmvorführungen vor. Auf Grund einer zum Abschluß des Kurses abgelegten Prüfung erhielt die Klägerin vom Kultusministerium . . . eine Unterrichtserlaubnis für das Skifahren. Das SIL gewährte ihr einen Kostenzuschuß von 300 DM.
Fundstelle(n): BFH/NV 1991 S. 596 BFH/NV 1991 S. 596 Nr. 9 RAAAB-32605
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