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BFH Urteil v. - VII R 77-78/87

Der Beklagte, Revisionsbeklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) nahm die Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit zwei Haftungsbescheiden . . . als Haftungsschuldnerin in Anspruch. Der eine Haftungsbescheid betraf die Umsatzsteuer . . . und die Umsatzsteuer . . ., der andere Haftungsbescheid bezog sich auf die Umsatzsteuer . . . Das FA ging davon aus, daß sich die Klägerin mit Sch. als dem Alleininhaber der Firma R. und der Firma E. zu einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) zum Zwecke der Ausführung der . . .-Installation für das Bauvorhaben X. zusammengeschlossen hatte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 87
BFH/NV 1992 S. 87 Nr. 2
NAAAB-32586

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