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BFH Beschluss v. - V B 97/89

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes. In dem zum Betrieb gehörenden Wohngebäude befinden sich u. a. zwei Ferienwohnungen, die in den Streitjahren (1977 bis 1982) zeitweilig an Feriengäste vermietet wurden. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) sah - im Gegensatz zur Beurteilung durch den Kläger - nicht dessen Ehefrau, sondern den Kläger selbst als Vermieter an und erließ gegen ihn für die Streitjahre Umsatzsteuerbescheide. In diesen ging das FA von geschätzten Besteuerungsgrundlagen aus, da der Kläger keine Umsatzsteurerklärungen eingereicht hatte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 821
BFH/NV 1992 S. 821 Nr. 12
SAAAB-32434

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