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BFH Beschluss v. - V B 141/90

Das Finanzgericht (FG) berichtigte mit Beschluß vom 26. Juni 1990 den Tenor eines Urteils vom 25. Oktober 1989 in einem Klageverfahren wegen Umsatzsteuer des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) gegen das Finanzamt (FA) als Beklagten (hier: Beschwerdegegner). Das FG folgte dabei einem auf § 107 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gestützten Antrag des FA.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 111
BFH/NV 1992 S. 111 Nr. 2
MAAAB-32394

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