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BFH Beschluss v. - IX B 13/90

Der Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) war Treuhänder der Erwerber von Eigentumswohnungen der Wohnanlage in . . ., A-Straße. Die im Jahre 1960 errichtete Wohnanlage wurde in Eigentumswohnungen aufgeteilt und ab 1984 verkauft. Die Kaufinteressenten schlossen mit dem Antragsteller gleichlautende, vorformulierte Geschäftsbesorgungsverträge. Darin wurde er beauftragt und bevollmächtigt, für die Erwerber eine Reihe ebenfalls vorformulierter Verträge abzuschließen, u. a. Kauf-, Darlehens-, Finanzierungsvermittlungs- und Mietbetreuungsverträge. Der Antragsteller als Treuhänder hatte den Zahlungsverkehr zu überwachen und dafür Sorge zu tragen, daß die steuerlichen Belange der Erwerber gewahrt blieben sowie nach Abschluß der Maßnahmen den Erwerbern eine Schlußabrechnung zu erteilen. Er war außerdem zur Vertretung der Erwerber im Feststellungs-, Außenprüfungs- und im gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren bevollmächtigt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 645
BFH/NV 1991 S. 645 Nr. 10
IAAAB-32339

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