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BFH Urteil v. - IV R 84/89

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wurde im Jahre 1974 gegründet. Gegenstand ihres Unternehmens war dem Gesellschaftsvertrag zufolge der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung, die Verwertung sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Anlaß zur Gründung des Unternehmens waren der Erwerb und die Verwertung der bis 1974 der Fa. A-AG gehörenden Grundstücke in B. Die Verwertung dieser Grundstücke, die mit einem Fabrikations- und einem Verwaltungsgebäude bebaut waren, war bis einschließlich des Streitjahres 1978 Hauptgegenstand des Unternehmens. Der Kaufpreis für den Grundbesitz hatte 40 Mio. DM (Zahlen geändert) betragen, der Verkaufswert der Gebäude sollte sich nach dem Gutachten eines vereidigten Sachverständigen auf 90 Mio. DM belaufen. Allerdings lagen die Gebäude in einem Sanierungsgebiet, so daß die Verwertbarkeit der Grundstücke nicht abschließend beurteilt werden konnte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 821
BFH/NV 1991 S. 821 Nr. 12
AAAAB-32333

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