Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine inländische GmbH, die am 11. Juni 1983 durch Umwandlung einer namensgleichen inländischen KG gemäß §§ 46 ff. des Umwandlungsgesetzes (UmwG) errichtet wurde. Die Gesellschafter der KG übernahmen die Geschäftsanteile an der Klägerin in Höhe von nominal 10 Mio. DM. Das Vermögen der KG ging auf die Klägerin über. Dem Vermögensübergang wurde die Bilanz der KG zum 31. Dezember 1982 zugrunde gelegt. In dem Sachgründungsbericht wird der reine Wert des Vermögens der KG lt. Bilanz zum 31. Dezember 1982 mit 29 480 000 DM angegeben und testiert. In der Eröffnungsbilanz der Klägerin zum 1. Januar 1983 ist neben dem Stammkapital von 10 Mio. DM eine freie Rücklage von 18 875 284 DM ausgewiesen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 130 BFH/NV 1992 S. 130 Nr. 2 IAAAB-32297
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