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BFH Urteil v. - I R 34/89

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, war durch Gesellschaftsvertrag vom 21. Dezember 1979 gegründet worden. Die beiden Kommanditisten übernahmen Einlagen von je . . . DM, die persönlich haftende Gesellschafterin hält keinen Kapitalanteil (§ 6 des Gesellschaftsvertrags).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 486
BFH/NV 1992 S. 486 Nr. 7
UAAAB-32293

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