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BFH Urteil v. - I R 26/90

Streitig ist, ob ein bestandskräftiger Gewerbesteuermeßbescheid nach § 129 der Abgabenordnung (AO 1977) geändert werden kann, wenn in der Gewerbesteuererklärung kein Verlustvortrag erklärt wurde.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 359
BFH/NV 1992 S. 359 Nr. 6
TAAAB-32289

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