Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war in den Jahren 1974 bis 1978 eine GmbH & Co. KG, an der die Z-GmbH als einzige persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt war. Einziger Kommanditist war F. Die Klägerin gehörte damals der sog. V-Gruppe an. Dazu gehörten außerdem die X-GmbH & Co. KG und die Y-GmbH & Co. KG. An der X-GmbH & Co. KG war ebenfalls die Z-GmbH als einzige persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt. Die X-GmbH & Co. KG hatte sieben Kommanditisten, von denen jedoch keiner gleichzeitig Kommanditist der Klägerin war. An der Y-GmbH & Co. KG waren die W-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin und drei Kommanditisten beteiligt, von denen keiner gleichzeitig Kommanditist der X-GmbH & Co. KG war.
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 543 BFH/NV 1992 S. 543 Nr. 8 QAAAB-32277
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.