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BFH Urteil v. - III R 49/90

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erhob durch seinen Prozeßbevollmächtigten Klage wegen der Einkommensteuer für das Streitjahr (1986), mit der er die Gewährung eines höheren Kinderfreibetrags begehrte. Der Klageschrift war eine schriftliche Prozeßvollmacht beigeheftet. Diese Vollmachtsurkunde weist folgende Besonderheiten auf:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 400
BFH/NV 1992 S. 400 Nr. 6
KAAAB-32214

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