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BFH Beschluss v. - III R 34/91

Das Finanzgericht (FG) wies die Klage der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) gegen einen Haftungsbescheid über Berlinzulage für die Jahre 1984 bis 1987 ab. Gegen das am 25. März 1991 zugestellte Urteil des FG legte die Klägerin durch ihren Prozeßbevollmächtigten Revision ein, die am 23. April 1991 beim FG einging. Die Revision begründete die Klägerin nicht, sondern behielt die Begründung einem gesonderten Schriftsatz vor.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 398
BFH/NV 1992 S. 398 Nr. 6
ZAAAB-32209

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