Die Kläger und Revisonsbeklagten (Kläger) waren für 1983 vom Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt - FA -) erklärungsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt worden. Bei einer Betriebsprüfung im Betrieb des Klägers stellte das FA (erstmals) fest, daß der Klägerin durch Vertrag vom . . . August 1981 ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück von ihrem Vater geschenkt worden war. Dieser hatte das Grundstück am gleichen Tag zum Preis von . . . DM käuflich erworben. Die Klägerin hatte das Einfamilienhausgrundstück durch Vertrag vom . . . Dezember 1982 veräußert und den Kaufpreis dafür in Höhe von . . . DM im Streitjahr 1983 ausgezahlt erhalten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1991 S. 239 BFH/NV 1991 S. 239 Nr. 4 VAAAB-32083
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