Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1981 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Die Eltern der Klägerin übertrugen dieser mit notariell beurkundetem Vertrag vom . . . 1980 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Einfamilienhausgrundstück, dessen Wert sie mit 120 000 DM angaben. Die Klägerin verpflichtete sich, einen Übernahmepreis von 110 000 DM zu zahlen. Die Eltern verzichteten darauf und wiesen den Betrag zu gleichen Teilen ihren beiden Töchtern (Klägerin und ihre Schwester) zu, so daß die Klägerin an ihre Schwester 55 000 DM zu zahlen hatte. Die Klägerin übernahm außerdem eine Darlehensschuld von rd. 10 000 DM mit der entsprechenden Grundschuld.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1991 S. 384 BFH/NV 1991 S. 384 Nr. 6 MAAAB-32073
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