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BFH Urteil v. - V R 136/85

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb ideelle Miteigentumsanteile an dem Grundstück G und schloß sich mit den Erwerbern der übrigen Miteigentumsanteile zu einer Bauherrengemeinschaft zusammen. Nach § 1 Abs. 2 des Bauherrengemeinschaftsvertrages war eine bürgerlich-rechtliche Innengesellschaft vereinbart worden, "die weder eigenes Vermögen erwirbt noch am Rechtsverkehr teilnimmt", soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart worden war.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 420
BFH/NV 1991 S. 420 Nr. 6
PAAAB-32020

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