Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) wurde vom Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt - FA -) als Geschäftsführer einer in Konkurs geratenen GmbH für Lohn- und Umsatzsteuerschulden der Gesellschaft in Haftung genommen. Der Haftungsbescheid wurde bestandskräftig. Mit Schreiben . . . beantragte der Kläger den Erlaß der noch nicht getilgten Umsatzsteuerhaftungsschuld, die er mit . . . DM bezifferte, zuzüglich Säumnis- und Verspätungszuschlägen. Zur Begründung seines Antrags führte der Kläger aus, daß er den größten Teil seiner Haftungsschulden getilgt habe und die Restschuld aufgrund seines derzeit niedrigen Einkommens niemals würde tilgen können. Da der Kläger trotz mehrfacher Aufforderung seine Vermögensverhältnisse nicht dargelegt hatte, lehnte das FA den Erlaßantrag hinsichtlich der Umsatzsteuer ab. Über den Antrag auf Erlaß der Säumniszuschläge ist noch nicht entschieden worden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1991 S. 509 BFH/NV 1991 S. 509 Nr. 8 SAAAB-31906
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.