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BFH Urteil v. - VIII R 59/88

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, betreibt eine . . . Sie verlagerte ihren Betrieb von der Innenstadt in A. an den Stadtrand. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 1977 bestanden Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Betriebsverlagerung gegenüber Lieferanten von . . . DM. Dabei handelte es sich nach Angaben der Klägerin im wesentlichen um die Anschaffung von Maschinen und maschinellen Anlagen. Die betreffenden Rechnungen wurden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen bezahlt. Für einen Teil der genannten Verbindlichkeiten lagen zum Bilanzstichtag noch keine Rechnungen vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 115
BFH/NV 1991 S. 115 Nr. 2
AAAAB-31883

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