Aufgrund einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag zahlte die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) an die im Jahre 1974 verstorbene Witwe des X, des früheren persönlich haftenden Gesellschafters der Klägerin, eine Rente in Höhe von 5 v. H. ihres Gewinns. Einvernehmlich behandelten die Klägerin und der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) die Zahlungen als betriebliche Versorgungsrente und zogen die einzelnen Leistungen bei der Ermittlung des Gewinns für Einkommensteuerzwecke als Betriebsausgaben ab. Im Anschluß an eine Betriebsprüfung rechnete das FA folgende an die Witwe in den Streitjahren gezahlte Beträge zur Ermittlung des Gewerbeertrages dem Gewinn wieder hinzu:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1991 S. 477 BFH/NV 1991 S. 477 Nr. 7 QAAAB-31882
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