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BFH Urteil v. - VIII R 47/86

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine KG, betrieb eine KFZ-Werksvertretung der X-AG. Ihre Gesellschafter sind A als Komplementär mit einer Beteiligung von 35/36 und seine Tochter B mit 1/36. Die X-AG äußerte in den 70er Jahren gegenüber der Klägerin den Wunsch, daß das Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH geführt werden solle und daß ferner die Baulichkeiten zu modernisieren und repräsentativer zu gestalten seien. Zu diesem Zweck wurde Ende 1978 die A Verwaltungs GmbH und die A Kraftfahrzeug GmbH gegründet.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 799
BFH/NV 1990 S. 799 Nr. 12
PAAAB-31878

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