Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) sind seit 1979 verheiratet und haben zwei 1979 bzw. 1980 geborene gemeinsame Kinder. Außerdem brachte die Ehefrau eine 1978 geborene Tochter Z mit in die Ehe. Die Gemeinde B hat zum Streitjahr 1988 Lohnsteuerkarten mit folgenden Merkmalen ausgestellt: für den Ehemann III (Lohnsteuerklasse), 3,0 (Zahl der Kinderfreibeträge), 3 (Zahl der Kinder) und für die Ehefrau V, 0, 0. Mit Schreiben vom 15. Oktober 1987 beantragten die Antragsteller bei der Gemeinde, für den Ehemann die Merkmale II, 2,0, 2 und für die Ehefrau II, 1,0, 1 einzutragen und begründeten dies damit, sie hätten bereits seit längerer Zeit getrennt gelebt. Die gemeinsamen Kinder sollten dem Ehemann und die Tochter Z der Ehefrau zugeordnet werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1991 S. 242 BFH/NV 1991 S. 242 Nr. 4 DAAAB-31775
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