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BFH Beschluss v. - V B 48/90

Die Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) meldete am 24. Februar 1987 beim Ordnungsamt der Stadt . . . den Betrieb einer Schankwirtschaft mit Speisewirtschaft an. Am 8. Februar 1989 meldete sie den Betrieb wieder ab. Als Datum der Betriebsaufgabe gab sie den 15. März 1987 an.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 62
BFH/NV 1991 S. 62 Nr. 1
FAAAB-31757

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