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BFH Beschluss v. - V B 136/88

Die Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GbR vertreibt . . . (Ware) an Angehörige der US-Streitkräfte. Zu diesem Zweck schließt sie mit "Army and Air Force Exchange Service, Europe" (AAFES) befristete sog. Kurzzeitkonzessionsverträge ab und bietet in der auf dem Truppengelände befindlichen Beschaffungsstelle anhand von Mustern . . . an. Die Klägerin, deren Gesellschafter bei ihrer Tätigkeit Namensschilder mit dem Zusatz: "Welcome to AAFES" tragen, nimmt von den an einem Kauf interessierten Soldaten durch Unterschrift bestätigte Bestellungen an, bestellt sodann . . . beim Hersteller, bezahlt die . . .-Lieferungen und sendet den gelieferten . . . den Bestellern über die Militärpostämter zu.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 778
BFH/NV 1991 S. 778 Nr. 11
JAAAB-31734

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