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BFH Beschluss v. - IX B 136/89

Der Antragsteller, Beschwerdegegner und Anschlußbeschwerdeführer (Antragsteller) beteiligte sich im Jahre 1980 an einem Bauherrenmodell, um eine Eigentumswohnung zu Gesamtkosten von . . . DM zu erwerben. Grundlage des Angebots war ein Prospekt mit einer ins einzelne gehenden Darstellung der bautechnischen, rechtlichen und finanziellen Durchführung des Vorhabens. Dementsprechend hatte der Antragsteller als Treugeber die Treuhänderin gemäß formularmäßig ausgestaltetem Treuhandvertrag beauftragt und ihr am 11. September 1980 eine notariell beurkundete Vollmacht erteilt, bezüglich der in dem Prospekt und in dem Treuhandvertrag bezeichneten Eigentumswohnung die erforderlichen Verträge entspechend dem kalkulierten anteiligen Gesamtaufwand in seinem - des Antragstellers - Namen und für seine Rechnung abzuschließen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 316
BFH/NV 1991 S. 316 Nr. 5
FAAAB-31676

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