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BFH Beschluss v. - IX B 119/89

Die Antragsteller, Beschwerdeführer und Beschwerdegegner (Antragsteller) beteiligten sich an der Errichtung eines Appartement- und Geschäftshauses in A im Bauherrenmodell. Sie schlossen dazu Ende Dezember 1981 mit der B-Steuerberatungsgesellschaft mbH (Treuhänderin) einen vorformulierten Treuhandvertrag, in dem sie die Treuhänderin beauftragten und bevollmächtigten, für sie alle Rechtshandlungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Appartements Nr. . . . vorzunehmen. Die Gesamtkosten für das Appartement sind im Treuhandvertrag mit . . . DM ausgewiesen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 312
BFH/NV 1991 S. 312 Nr. 5
VAAAB-31675

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