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BFH Beschluss v. - IV B 99/89

Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin), eine GmbH & Co. KG, befaßt sich mit dem Ankauf, der Modernisierung und der Nutzung von Miethausgrundstücken und erzielt daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die durch Bestandsvergleich nach § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt werden. Mit Bescheid vom 17. November 1988 wurde vom Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt - FA -) ein Verlust in Höhe von . . . DM festgestellt. Dagegen richtet sich der Einspruch der Antragstellerin, mit dem Feststellung eines Verlustes in Höhe von . . . DM begehrt wird; über den Einspruch ist noch nicht entschieden. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde vom FA mit Bescheid vom 22. November 1988 zurückgewiesen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 154
BFH/NV 1991 S. 154 Nr. 3
NAAAB-31630

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