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BFH Urteil v. - I R 76/88

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine am 2. 11. 1976 errichtete inländische KG, deren persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH war. Einziger Kommanditist war H. Bei einer für die Zeit vom 1. 1. 1979 bis zum 31. 12. 1983 angeordneten und im Jahre 1985 durchgeführten Außenprüfung wurde streitig, ob Beträgen, die den Handelsbilanzen zum 31. Dezember 1980, 31. Dezember 1981, 31. Dezember 1982 und 31. Dezember 1983 als Einlagen des H auf dessen sog. Kapitalkonto II verbucht worden waren, gesellschaftsteuerpflichtige Leistungen zugrunde lagen. Entsprechendes gilt für einen Verlust der Klägerin, der im Jahresabschluß 1981 auf dem Kapitalkonto II des Kommanditisten verrechnet wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 341
BFH/NV 1991 S. 341 Nr. 5
VAAAB-31610

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