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BFH Urteil v. - I R 73/88

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine inländische AG, der gegenüber das Bundeskartellamt durch Bescheid vom 6. Februar 1978 eine Geldbuße nach § 30 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) i. V. m. § 38 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wegen unzulässiger Preisabsprachen festsetzte. Der Bescheid wurde bestandskräftig. Die Klägerin zahlte das Bußgeld noch im Wirtschaftsjahr 1978.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 32
BFH/NV 1991 S. 32 Nr. 1
YAAAB-31609

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