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BFH Urteil v. - I R 59/88

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine inländische GmbH & Co KG, die durch Vertrag vom 22. Dezember 1972 von der ihr nahestehenden H-GmbH ein Grundstück mit aufstehendem Gebäude erwarb. Als Gegenleistung verpflichtete sich die Klägerin, der H-GmbH einen Kommanditanteil in Höhe von . . . DM an der Klägerin zu verschaffen. Die Kommanditeinlageverpflichtung der H-GmbH sollte durch die Übertragung des o. g. Grundstücks erfüllt sein. Die Klägerin räumte der H-GmbH außerdem eine Darlehensforderung in Höhe von . . . DM ein, die mit 8 v. H. zu verzinsen war. Das Darlehen sollte zum 31. Dezember 1977 auslaufen. Es wurde jedoch später verlängert. Schließlich übernahm die Klägerin Verbindlichkeiten der H-GmbH in Höhe von rd. . . . DM.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 476
BFH/NV 1991 S. 476 Nr. 7
KAAAB-31605

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