Der Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war Geschäftsführer einer inländischen GmbH. Mit der Einkommensteuererklärung 1982 legte er eine Bestätigung seiner Arbeitgeberin vor, nach der er sich 1982 mehrmals mehr als 10 Tage geschäftlich zum Zweck der Musterung und des Wareneinkaufs in Italien aufgehalten hatte. Entsprechend diesen Angaben nahm der Beklagte, Revisionsbeklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) bei der Einkommensteuerveranlagung 1982 die anteiligen, auf die in Italien ausgeübte Tätigkeit entfallenden Bezüge nach Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 11 Nr. 1 d des Doppelbesteuerungsabkommens-Italien (DBA-Italien) von der Besteuerung aus. Der Einkommensteuerbescheid 1982 vom 6. Mai 1983 wurde bestandskräftig.
Fundstelle(n): BFH/NV 1991 S. 19 BFH/NV 1991 S. 19 Nr. 1 JAAAB-31572
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.