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BFH Urteil v. - II R 37/90

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erwarb im Jahre 1971 eine Apotheke. Sie verpflichtete sich, an den Veräußerer und dessen Ehefrau eine Rente auf Lebenszeit in Höhe von 75 v. H. der Bezüge eines Oberregierungsrates in der letzten Dienstaltersstufe zu zahlen. Des weiteren war vereinbart, daß nach dem Tode des Veräußerers die Rente in Höhe von 60 v. H. des gesamten Betrags an dessen Ehefrau auf Lebenszeit weitergezahlt werden sollte. Beim Tode beider Eheleute hatten die Klägerin an deren Tochter monatlich 1 000 DM, befristet auf einen Zeitraum von 10 Jahren seit der Übergabe der Apotheke zu zahlen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 18
BFH/NV 1991 S. 18 Nr. 1
CAAAB-31544

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