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BFH Beschluss v. - III R 69/89

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, für die für das Streitjahr 1987 ein gemeinsamer Lohnsteuer-Jahresausgleich durchgeführt wurde. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) berücksichtigte dabei Aufwendungen für Verwandte der Klägerin, die im Streitjahr aus der DDR zu Besuch gekommen waren, gemäß § 33 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG - (anstelle von geltend gemachten 12,50 DM) nur mit 10 DM pro Tag und Person.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 252
BFH/NV 1991 S. 252 Nr. 4
CAAAB-31505

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