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BFH Beschluss v. - I B 17/90

Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer 1983 bis 1988 veranlagt wurden. Der Antragsteller erzielte ab dem Jahre 1973 Einkünfte aus der Tätigkeit als Präsident einer nach kanadischem Recht gegründeten und in Kanada ansässigen Aktiengesellschaft (ALtd). Die Einkünfte betrugen in den ersten Jahren 150 kan. Dollar monatlich und ab April 1978 3000 kan. Dollar monatlich. Im Oktober 1984 schied der Antragsteller als Präsident der A-Ltd aus. Schon längere Zeit vorher war ihm eine zusätzliche Einmalvergütung in Höhe von . . . kan. Dollar sowie Ersatz aller persönlichen Auslagen unter Einschluß der Kosten für die Anmietung einer angemessenen Wohnung in Kanada versprochen worden. Er erhielt die Vergütung in den Folgejahren in Teilbeträgen entsprechend der Liquidität der A-Ltd.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 146
BFH/NV 1991 S. 146 Nr. 3
WAAAB-31426

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