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BFH Beschluss v. - X B 22/88

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) beantragte vor dem Finanzgericht (FG) zu Beginn der mündlichen Verhandlung am 8. Dezember 1987 unter Bezugnahme auf einen überreichten Schriftsatz vom 7. Dezember 1987 Vertagung. In dem Protokoll über die mündliche Verhandlung heißt es dann: "Auf den Hinweis hin, daß die vorgetragenen Gründe eine Vertagung nicht rechtfertigen, lehnte der Kläger den gesamten Senat ab und überreichte einen Schriftsatz vom 8. Dezember 1987". In dem Schriftsatz heißt es einleitend: "Ich stelle beim FG . . . den Antrag, den . . . Senat von seiner Tätigkeit in meiner Sache und der Sache meiner Mutter zu entbinden, weil die Art und Weise, wie insbesondere der Berichterstatter Dr. D, sich gegen mich verhält, nur den Schluß zuläßt, daß er zu meinen Ungunsten befangen ist . . ."

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 508
BFH/NV 1990 S. 508 Nr. 8
JAAAB-31358

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