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BFH Beschluss v. - X B 19/89

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) begehren mit ihren beim Finanzgericht (FG) noch anhängigen Klagen Änderung der Einkommensteuerbescheide 1979 bis 1982 sowie 1983 und 1984. Der mit der Bearbeitung dieser Klagen betraute Richter X führte am 21. Juni 1988 einen Erörterungstermin gemäß § 79 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) durch, den die beiden Prozeßbevollmächtigten der Kläger wahrnahmen. Laut Niederschrift vom selben Tag wurde der Sach- und Rechtsstand erörtert. Dabei erklärte der Berichterstatter u. a., seiner Ansicht nach hätten beide Klagen keine Aussicht auf Erfolg. Die Niederschrift schließt mit dem Hinweis, der Klägervertreter werde bis zum 5. Juli 1988 schriftlich mitteilen, ob er die Klagen unter diesem Gesichtpunkt zurücknehme.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 515
BFH/NV 1990 S. 515 Nr. 8
FAAAB-31355

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