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BFH Beschluss v. - V R 19/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt ein Baugeschäft in A. Er übernahm als Subunternehmer der U.-GmbH im Jahr 1972 die Maurerarbeiten bei der Errichtung des X-Gebäudes der Gemeinde B. In der Zeit bis März 1974 erhielt der Kläger von der U.-GmbH Anzahlungen in Höhe von . . . DM. Infolge des Konkurses der U.-GmbH im Jahr 1974 konnte der Kläger nach seinen Angaben Leistungen in Höhe von ca. . . . DM nicht mehr verrechnen. Da der Kläger selbst in finanzielle Schwierigkeiten geraten war, schloß er mit seinen Gläubigern (mit Ausnahme u. a. des Beklagten und Revisionsbeklagten - Finanzamt (FA) -) einen außergerichtlichen Vergleich, in dem die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichteten.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 114
BFH/NV 1990 S. 114 Nr. 2
OAAAB-31326

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