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BFH Beschluss v. - VI R 2/88

Mit Schreiben vom 29. April 1985 beanspruchte der Kläger und Revisionskläger (Kläger) beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) die "Zahlung der Berlin-Zulage vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Berlinförderungsgesetzes". Nachdem das FA dies abgelehnt hatte, machte der Kläger unter dem 1. September 1986 "erneut seine rechtlichen Ansprüche geltend", und zwar (neben Nachforderungen für 1977 bis 1980) für die Lohnabrechnungszeiträume 1970 bis 1976 in Höhe von insgesamt 13 007,44 DM.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 717
NAAAB-31293

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