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BFH Urteil v. - VIII R 216/84

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) - eine GmbH - ist Rechtsnachfolgerin der A-Elektro GmbH & Co. KG (A-KG). Diese KG stellte ihren Betrieb am 31. Dezember 1979 ein. Ihr Betriebsvermögen ging mit allen Aktiven und Passiven auf die Klägerin über.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 803
BFH/NV 1989 S. 803 Nr. 12
KAAAB-31161

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