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BFH Urteil v. - VIII R 207/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Einzelunternehmer. Seine beiden Söhne arbeiten im Betrieb mit. In den Bilanzen ab 31. Dezember 1972 bildete der Kläger Rückstellungen für Tantiemeansprüche seiner Söhne. Die Ansprüche sind in einem am 27. September 1974 abgeschlossenen Vertrag begründet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 495
BFH/NV 1989 S. 495 Nr. 8
TAAAB-31158

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