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BFH Beschluss v. - VIII R 16/85

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat durch den Steuerberater H, den Prozeßbevollmächtigten erster Instanz, Klage erhoben. Nach erfolgloser Aufforderung zur Klagebegründung und Nachreichung der Prozeßvollmacht hat der Berichterstatter durch zwei Verfügungen den Steuerberater H nach Art. 3 § 3 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der VerVertungs- und Finanzgerichtsbarkeit (VGFGEntlG) und Art. 3 § 1 VGFGEntlG aufgefordert, innerhalb eines Monats nach Zustellung dieser Verfügungen die klagebegründenden Tatsachen mitzuteilen und die Prozeßvollmacht vorzulegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 252
FAAAB-31154

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