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BFH Beschluss v. - VII B 25/89

Das Finanzamt - FA - pfändete wegen Steuerrückständen des Antragsstellers in Höhe von . . . DM dessen Honoraransprüche gegen die . . ., die den gepfändeten Anspruch anerkannte. Nachdem sich die G auf eine - frühere - Abtretung der Honoraransprüche berufen hatte, hinterlegte die Drittschuldnerin den Betrag der dem Antragsteller zustehenden Honorare abzüglich eines pfändungsfreien Betrages. Zwischen dem L und der G wurde ein Zivilrechtsstreit wegen der Berechtigung an dem hinterlegten Betrag geführt. Dieser Rechtsstreit wurde in zwei Instanzen zugunsten der G entschieden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 77
BFH/NV 1990 S. 77 Nr. 2
KAAAB-31109

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