Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind seit dem Jahre 1952 verheiratete Eheleute. Sie waren zu je einem Viertel an einer Grundstücksgemeinschaft beteiligt, deren Grundstück mit einem Zweifamilienhaus bebaut war. Die andere Miteigentumshälfte ging mit dem Tode der Mutter der Klägerin im Jahre 1966 auf den Vater der Klägerin und nach dem Tode des Vaters im Jahre 1974 auf die Klägerin über. Die Grundstücksgemeinschaft errichtete im Jahre 1971 auf dem Grundstück eine Garage. Hierfür nahmen die Miteigentümer erhöhte Absetzungen nach § 7 b Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1971 in Anspruch. Die Kläger erhielten die erhöhten Absetzungen bis zum Ende des Begünstigungszeitraums im Jahre 1978.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1990 S. 287 BFH/NV 1990 S. 287 Nr. 5 CAAAB-31022
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