Die Klägerin und Revisionsbeklagte zu 1 (Klägerin zu 1) ist Eigentümerin eines Mietwohngrundstücks. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 12. März 1975 bestellte sie ihren fünf damals noch minderjährigen Kindern (Kläger und Revisionsbeklagte zu 2 bis 6 - Kläger -), die durch einen Pfleger vertreten waren, zur finanziellen Sicherung der Versorgung und Berufsausbildung ein Nießbrauchsrecht zu je 1/7. Die Klägerin zu 1 sollte als Grundstückseigentümerin verpflichtet sein, die auf dem Grundstück ruhenden öffentlichen und privatrechtlichen Lasten allein zu tragen. Die Verwaltung des Bruttonießbrauchsrechts, das ab 1. Januar 1975 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des einzelnen Berechtigten bestehen sollte, oblag dem Ehemann der Klägerin zu 1 und Vater der Kläger zu 2 bis 6.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1989 S. 765 BFH/NV 1989 S. 765 Nr. 12 RAAAB-31017
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