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BFH Beschluss v. - IX B 19/88

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) war Gesellschafter der inzwischen aufgelösten A-Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Patente vermietete. Aufgrund einer Außenprüfung lehnte der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) die Durchführung gesonderter und einheitlicher Feststellungen für die GbR ab, weil diese keine Überschüsse aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen beabsichtige. Hiergegen erhoben der Antragsteller und eine Reihe anderer Gesellschafter Einspruch; über die Klage des Antragstellers gegen die ablehnende Einspruchsentscheidung ist noch nicht entschieden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 381
BFH/NV 1990 S. 381 Nr. 6
IAAAB-30998

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