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BFH Urteil v. - IV R 63/87

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer 1978 und 1979 veranlagt worden. Der Kläger ist Eigentümer eines Hofes, den ihm seine Mutter zum 1. September 1978 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen hat. Diese hatte den Hof ursprünglich gemeinsam mit ihrem Ehemann bewirtschaftet. Nachdem der Ehemann im Juli 1970 verstorben war, verpachtete sie den Hof am 15. Februar 1971 an den Kläger und seine damalige Ehefrau. Der Pachtvertrag sollte bis zum 30. Juni 1976 laufen; er ist später bis zum 31. Dezember 1986 verlängert worden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 219
BFH/NV 1990 S. 219 Nr. 4
WAAAB-30976

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