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BFH Urteil v. - IV R 46/87

Die Klägerinnen und Revisionsbeklagten (Klägerinnen) sind Miterben nach X (Erblasser). Der Ehefrau des Erblassers gehörte seit 1951 ein 7,7 ha großer landwirtschaftlicher Betrieb bei A, den sie mit dem Erblasser bewirtschaftete. Zum 1. April 1968 verpachteten die Eheleute die landwirtschaftliche Fläche unter Ausnahme der aufstehenden Gebäude und des Gartenlandes auf zunächst 12 Jahre an einen Landwirt; die Verpächter konnten jedoch die Rückgabe einer Teilfläche von 1,62 ha verlangen. Aus Anlaß der Verpachtung verkauften die Eheleute das gesamte lebende und tote Inventar.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 86
BFH/NV 1990 S. 86 Nr. 2
YAAAB-30971

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