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BFH Urteil v. - IV R 142/88

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) hat den Beruf eines . . . erlernt, war jedoch vorwiegend wissenschaftlich tätig. Im Jahre 1970 gründete er mit einem Dritten eine GmbH, die der Auswertung seiner Erfindungen dienen sollte; seit 1973 ist er Alleingesellschafter der GmbH. Ebenfalls im Jahre 1973 schloß der Kläger mit der Gesellschaft einen Lizenzvertrag über ein ihm zustehendes Patent. Die Umsätze der GmbH beruhten in den Streitjahren 1981 und 1982 fast ausschließlich auf der Verwertung dieser Schutzrechte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 522
BFH/NV 1990 S. 522 Nr. 8
KAAAB-30954

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