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BFH Urteil v. - I R 190/84

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden bei der Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger betreibt ein . . . unternehmen. Den Gewinn ermittelt er durch Vermögensvergleich gemäß § 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).Die Kläger begehren im finanzgerichtlichen Verfahren - nachdem ein Streit um die Aktivierung eines Grundstücksteiles von den Klägern nicht mehr fortgeführt wurde - letztlich nur noch die Minderung des Gewinns aus Gewerbebetrieb für das Streitjahr (1979) um eine Geldbuße . . . DM; zusätzlich: Kosten . . . DM), die der Senator für Wirtschaft und Verkehr durch Bußgeldbescheid vom 2. Januar 1980 verhängt hatte. Der Kläger hat den Gesamtbetrag im Jahre 1980 gezahlt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 557
BFH/NV 1990 S. 557 Nr. 9
PAAAB-30880

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