Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hatte wegen erheblicher Zuschätzungen des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) zu den von ihm erklärten Einkünften aus Gewerbebetrieb nach erfolglosem Einspruchsverfahren Klage erhoben. Er war im Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) durch den Rechtsanwalt A und den Steuerberater B vertreten. Das FG wies die Klage als unbegründet ab. Es stellte sein Urteil beiden Prozeßbevollmächtigten gegen Empfangsbekenntnis zu. A bestätigte den Empfang der Entscheidung am 11. April 1985. Das für B bestimmte Empfangsbekenntnis weist als Tag des Urteilsempfangs den 6. April 1985 (Ostersamstag) aus; es ist beim FG am 10. April 1985 (wieder) eingegangen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1989 S. 646 BFH/NV 1989 S. 646 Nr. 10 QAAAB-30819
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